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Unsere internen Abläufe basieren auf einem organisationsweiten Managementmodell. Wir nennen es „Der Roima Weg“. Mit dem Roima Weg verwirklichen wir unsere Strategien und Ziele. Der Weg definiert unsere Mission, unsere Ziele, die zentralen Abläufe und die Verantwortlichkeiten.

Der Roima Verhaltenskodex auf befasst sich mit unseren Werten, der Einhaltung von Gesetzen und Regeln der Gesellschaft, der Arbeitsumgebung (in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit, Nichtdiskriminierung, Vielfalt und Inklusion sowie dem Schutz und der Sicherheit vor unangemessenem Verhalten und sexueller Belästigung), Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie ethischem Geschäftsgebaren und ethischem Umgang mit Informationen.

Klimaschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Wir nehmen die Verantwortung für die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen unserer Tätigkeit ernst und fördern nachhaltiges Handeln in unseren Abläufen.

Wir haben eine ESG-Arbeitsgruppe gebildet (ESG = Environmental, Social, Governance), um das verantwortungsbewusste Handeln im gesamten Unternehmen zu koordinieren, die Werte von Roima umzusetzen und zu prüfen, wie wir unsere unternehmerische Verantwortung in der Praxis sehen und verwirklichen.

Unsere Mitarbeiter*innen sind angehalten, bei allen Aktivitäten auf die Einflüsse und Folgen für die Umwelt zu achten. Wir sind bestrebt, die Umweltauswirkungen unserer Tätigkeit zu verringern. Dazu verbessern wir die Energieeffizienz und führen Meetings beispielsweise online durch und nutzen öffentliche Verkehrsmittel, wo dies möglich ist.

Unseren größten Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sehen wir in unseren Digitalisierungs- und Automatisierungsangeboten. Mit ihrer Hilfe können unsere Kundschaft ihre Erträge steigern und Leerlauf in ihren Kernprozessen reduzieren.

Der Roima Verhaltenskodex

Unser Verhaltenskodex beschreibt, wie wir als Unternehmen verantwortungsbewusst und ethisch handeln, um dem Vertrauen unserer Kundschaft gerecht zu werden. Der Kodex gilt für alle Mitarbeiter*innen in allen Ländern, in denen wir aktiv sind. Er hilft ihnen, im beruflichen Alltag die richtigen Entscheidungen zu treffen. Der Code beschreibt, welches Verhalten von den Mitarbeiter*innen erwartet wird und welches Verhalten nicht toleriert werden kann. Roima erwartet von seinen Mitarbeiter*innen, dass sie loyal sind und Geschäftsentscheidungen im besten Interesse und im besten Sinne des Unternehmens treffen.

Der Verhaltenskodex basiert auf folgenden Roima Kernwerten:

  • Erfolg für den Kundenkreis: Wir bei Roima, sowohl als Unternehmen als auch als Einzelpersonen, unternehmen alle Anstrengungen, dass unsere Kundschaft von den Vorteilen des digitalen Wandels profitieren. Roima Intelligence befähigt seine Kundschaft, durch Digitalisierung und den Einsatz künstlicher Intelligenz in Fertigung und Logistik optimale und nachhaltige Ergebnisse für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu erzielen. Das ist für uns wahre Intelligenz, True Intelligence.
  • Erfolg durch gute Zusammenarbeit: Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter*innen und umfasst auch unsere Partnerorganisationen. Er bildet die Grundlage zur Gestaltung eines guten Arbeitsumfelds für alle Mitarbeiter*innen und Partner.
  • Verantwortungsbewusstsein: Alle Mitarbeiter*innen von Roima sind angehalten, sich mit den nachstehenden Richtlinien vertraut zu machen und sie einzuhalten. Der Verhaltenskodex gilt für die gesamte Roima Gruppe, einschließlich der Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Filialen und anderer Einheiten, in denen Roima die Kontrolle über die Geschäftsführung ausübt.
  • Leidenschaft für Produkte: Wir entwickeln unsere Produkte in enger Zusammenarbeit mit unserem Kundenkreis und Partnern. Ein großartiges Produkt macht unseren Kundenkreis wettbewerbsfähiger – nicht nur heute, sondern langfristig.

1.1 Einhaltung der Gesetze und rechtsstaatlicher Normen

Roima verpflichtet sich zur vollständigen Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften. Der Verhaltenskodex ersetzt keine nationalen Gesetze und Vorschriften und setzt diese nicht außer Kraft. Er ergänzt diese vielmehr durch Grundsätze und Verhaltensnormen ohne rechtlichen Charakter. Roima respektiert die vorherrschenden kulturellen Normen und Praktiken in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist. Stehen solche kulturellen Normen und Praktiken jedoch im Widerspruch zum Geist des Verhaltenskodex, ist der Kodex für die Mitarbeiter*innen ausschlaggebend. Im Zweifelsfall wenden sich Mitarbeiter*innen an die/den Vorgesetzte/-n oder die Personalabteilung.

Roima ist bestrebt, ein Umfeld zu schaffen und zu erhalten, in dem alle Mitarbeiter*innen als Individuen geschätzt werden und ihr volles Potenzial entfalten können.

Roima achtet die Menschenrechte, wie sie die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegt haben. Im Rahmen seiner Tätigkeit respektiert Roima die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen. Insbesondere dort, wo diese Rechte durch nationale Gesetze eingeschränkt sind, ermutigt Roima die Mitarbeiter*innen, den Dialog mit der Unternehmensleitung zu suchen und Missstände zu melden.

2.1 Arbeitsschutz und Gesundheit

Alle Roima Mitarbeiter*innen haben das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Alle Mitarbeiter*innen sind aufgefordert, Sicherheitsbedenken zu melden, die Kolleg*innen oder sie selbst betreffen. An Kundenstandorten werden die dortigen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften befolgt und die bereitgestellte Sicherheitsausrüstung verwendet. Sollten diese fehlen, muss der Vorgesetzte oder Arbeitsschutzverantwortliche vor Aufnahme der Arbeit informiert werden.

2.2 Nichtdiskriminierung

Alle Roima Mitarbeiter*innen werden von Führungskräften und Kolleg*innen fair und gleich behandelt. Roima ist dem Grundsatz der Chancengleichheit verpflichtet, der jede Art von Diskriminierung verbietet. Vielfalt wird gefördert und gewürdigt. Alle Entscheidungen, die individuelle Mitarbeiter*innen betreffen, sind auf Grundlage der individuellen Verdienste zu treffen (Fähigkeiten, Kompetenzen, Fertigkeiten und Leistungen). Bei solchen Entscheidungen dürfen Geschlecht, Alter, Religion, Familienstand, sexuelle Orientierung, politische Meinung, nationale oder ethnische Herkunft und ähnliche Merkmale des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin nicht berücksichtigt werden.

2.3 Vielfalt und Inklusion

Roima betrachtet Vielfalt als Stärke. Die Mitarbeiter*innen sind angehalten, bei ihren Aktivitäten alle Kolleg*innen, Kund*innen, Interessengruppen und Geschäftspartner respektvoll und ohne Rücksicht auf Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zu behandeln.

2.4 Schutz vor unangemessenem Verhalten und sexueller Belästigung

Alle Mitarbeiter*innen haben das Recht auf Schutz der persönlichen Integrität. Jede direkte oder indirekte, körperliche oder verbale Belästigung ist, unabhängig von der Absicht, untersagt. Beleidigendes, übergriffiges und unangemessenes Verhalten wird nicht geduldet. Das gilt insbesondere für sexuelle Belästigung durch beliebige Personen – Vorgesetzte, Kolleg*innen, Kund*innen und Lieferanten. Solches Verhalten wird unter keinen Umständen toleriert. Sexuelle Belästigung äußert sich in Form unerwünschten sexuellen Verhaltens oder sexueller Bemerkungen während oder außerhalb der Arbeitszeit.

In den Roima Richtlinien gegen Mobbing und Belästigung wird detailliert beschrieben, was zu tun ist, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dieser Art von unerwünschtem Verhalten konfrontiert ist. Mitarbeiter*innen, die Zeug*innen oder Opfer von unangemessenem Verhalten sind, wenden sich an die Roima Personalabteilung.

Roima nimmt die Verantwortung für die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner Tätigkeit ernst. Unsere Mitarbeiter*innen müssen bei allen Aktivitäten die Folgen für die Umwelt berücksichtigen. Alle Mitarbeiter*innen sind angehalten, bei ihrem Handeln aktiv nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltbelastungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Unser größter Beitrag zum Umweltschutz ist es, durch Digitalisierung und Automatisierung die Effektivität der Kernprozesse unserer Kundschaft zu steigern und Ausschuss zu vermeiden.

4.1 Unangemessene Zahlungen oder Vorteile

Roima toleriert keinerlei Korruption, weder im öffentlichen noch im privaten Sektor. Es dürfen keine direkten oder indirekten Bestechungsgelder, Geschenke, Gefälligkeiten oder Zahlungen an oder zugunsten von Dritten (einschließlich Regierungsvertretern oder -mitarbeitern, Gewerkschaften, aktuellen oder potenziellen Kund*innen oder Lieferanten oder deren Beauftragten oder Mitarbeiter*innen) geleistet werden, um unzulässige Vorteile zu erlangen. Ebenso dürfen Roima Mitarbeiter*innen keinerlei unangemessene, direkte oder indirekte Zuwendungen entgegennehmen.

4.2 Geschenke und Bewirtungen

Geschenke und Bewirtungsangebote sind akzeptabel, wenn sie im üblichen Rahmen liegen. Dazu zählen beispielsweise Empfänge und gesellschaftliche Veranstaltungen, deren Besuch im Interesse von Roima erfolgt. Gelegentliche, angemessene Einladungen zu Geschäftsessen von Lieferanten, Dienstleistern oder Unternehmen, die mit Roima Geschäfte machen möchten, dürfen Roima Mitarbeiter*innen daher annehmen. Bei der Bewirtung von Kund*innen muss immer ein Vertreter von Roima anwesend sein.

4.3 Betrugsbekämpfung

Finanzmittel und Eigentum von Roima sind stets verantwortungsvoll und ausschließlich für die vorgesehenen, rechtmäßigen Zwecke zu verwenden. Die Informationen, die Roima bei der Beantragung von Erstattungen, Vergünstigungen oder von Genehmigungen für die Nutzung von Roima Eigentum gegeben werden, müssen korrekt und zuverlässig sein. Diebstahl, Betrug, Veruntreuung oder sonstiger Missbrauch von Roima Eigentum ist untersagt.

5.1 Informationssicherheit und geistiges Urheberrecht

Informationen sind für Roima ein wertvoller Vermögenswert. Roima schützt die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit seiner firmeneigenen Informationen. Für den angemessenen Schutz der Roima Vermögenswerte, darunter Rechte an geistigem Eigentum und vertrauliche Informationen, sind alle Mitarbeiter*innen verantwortlich. Verwaltung, Nutzung, Weitergabe und Verbreitung dieser Informationen müssen gemäß den anwendbaren Roima Richtlinien erfolgen. Die Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, sich im Einklang mit diesen Richtlinien zu verhalten. Roima Mitarbeiter*innen respektieren die Rechte an geistigem Eigentum und die nicht öffentlichen Informationen Dritter und behandeln diese Informationen gemäß den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Vertragspflichten.

5.2 Datenschutz

Roima bekennt sich zum Schutz personenbezogener Daten. Als personenbezogene Daten gelten alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person. Jede Verarbeitung von Mitarbeiter-, Kunden-, Lieferanten- oder anderen personenbezogenen Daten bei Roima muss rechtmäßig, fair und transparent gegenüber der betroffenen Personen erfolgen. Personenbezogene Daten sind gemäß den einschlägigen Gesetzen und Roima Richtlinien zu verarbeiten.

Mitarbeiter*innen, die Bedenken hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften oder Fragen zu diesem Verhaltenskodex haben, wenden sich an ihre Vorgesetzten, das zuständige Management oder die Roima Personalabteilung.

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